Fahrrad Leasing für Beamte / Landesbeschäftigte

Endlich: das Dienstfahrrad für Schleswig-Holstein!

Tarifvertrag ermöglicht Bikeleasing im öffentlichen Dienst

 

Der jüngste Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA) ermöglicht es Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, das Fahrradleasing durch Gehaltsumwandlung zu nutzen. Diese neue Regelung gilt für über 1,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und erlaubt ihnen, Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs als Sachleistung zu leasen. Die Vereinbarung umfasst alle 16 Mitgliedsverbände des VKA, darunter Kommunen, Krankenhäuser, Sparkassen, Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe und Flughäfen.

Die Fahrradleasing-Option ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber attraktiv, da sie einen Steuervorteil bietet. Der geldwerte Vorteil des Fahrradleasings wird nicht so vollständig besteuert wie der Leasingsatz, sondern durch eine Pauschale, die als „Dienstwagenregel“ bezeichnet wird. Dies führt zu einer erheblichen Steuerersparnis für den Arbeitnehmer, der auch Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.

Diese Vereinbarung ist ein Schritt zur Förderung nachhaltiger Transportmöglichkeiten und entspricht dem wachsenden Trend zu umweltfreundlicher Mobilität. Es bestätigt unsere Vision vom Fahrradleasing als kostengünstige, gesunde und nachhaltige Alternative zum traditionellen Dienstwagen.

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